Leider können Verkehrsunfälle schneller passieren als man denkt. Als Geschädigter stehen Sie danach oft vor vielen Fragen: Was müssen Sie sofort tun, wer zahlt den Schaden, haben Sie Anspruch auf einen eigenen Gutachter? Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, was nach einem Unfall zu tun ist – und wie Sie Ihre Ansprüche als Geschädigter vollständig durchsetzen.
Was Geschädigte am Unfallort dokumentieren müssen
Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, Polizei rufen – das sind Jedermanns-Pflichten, keine Besonderheiten für Geschädigte. Was Sie als Geschädigter aktiv sichern müssen, sind die Daten, die Ihre Schadensansprüche schützen:
- Unfallskizze: Fahrzeugpositionen, Straßenverlauf, Fahrspuren und relevante Markierungen festhalten.
- Aktenzeichen / Fallnummer der Polizei: Ohne diese Nummer kommen Sie später nicht an das Polizeiprotokoll.
- Name und Anschrift des Unfallgegners: Personalausweis oder Führerschein abfotografieren.
- Versicherung und Versicherungsdaten des Unfallgegners: Versicherungsschein oder grüne Karte fotografieren.
Wann müssen Sie nach einem Unfall die Polizei rufen?
Die Polizei muss bei einem Verkehrsunfall hinzugezogen werden, wenn:
- Personen verletzt wurden
- ein erheblicher Sachschaden entstanden ist (Faustformel: ab ca. 1.500 Euro)
- Fahrerflucht begangen wurde
- der Unfallgegner keine Versicherungsdaten nennen kann oder will
- Unstimmigkeiten über den Unfallhergang bestehen
- das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist
Auch wenn keiner dieser Punkte zutrifft, kann ein Polizeiprotokoll sinnvoll sein – es sichert den Unfallhergang rechtlich ab und erleichtert die Schadensregulierung.