Gerade einen Unfall gehabt? Alle Schritte im Überblick – was vor Ort zu tun ist, welche Fristen gelten und wie Sie Ihre Ansprüche richtig sichern.
zum Artikel »Termin innerhalb von 24h · Vor-Ort-Service · Wir begutachten zu Hause, im Büro oder Werkstatt · Kosten trägt die gegnerische Versicherung
Unabhängiger KFZ-Gutachter André Seyer
Ablauf KFZ-Gutachten
In 3 einfachen Schritten zu Ihrem Gutachten.
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Wir kennen die Stadt, die Straßen und die typischen Unfallschwerpunkte.
Auch im Berliner Umland sind wir für Sie da – Termin in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
Egal wo Ihr Auto jetzt steht – wir kommen zu Ihnen.
Ihre Rechte als Unfallopfer
Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie ein Recht auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter haben und nicht den Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, akzeptieren müssen.
Warum ein unabhängiger KFZ Gutachter?
Brauchen Sie rechtliche Unterstützung?
Wir vermitteln Ihnen einen Anwalt
Aus der Praxis
Jeder Schaden ist anders. Wir dokumentieren präzise, was am Fahrzeug wirklich passiert ist – und was die Reparatur tatsächlich kostet.
Ihr Recht als Unfallgeschädigter
Als Geschädigter haben Sie das gesetzliche Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – auf Kosten des Unfallverursachers.
Gutachter Seyer |
Versicherungsgutachter | |
|---|---|---|
| Unabhängig von Versicherungen | ✓ | ✗ |
| Sichert Ihre vollen Ansprüche | ✓ | ✗ |
| Wertminderung berücksichtigt | ✓ | ✗ |
| Nutzungsausfall berechnet | ✓ | ✗ |
| Kosten trägt der Unfallverursacher | ✓ | ✓ |
| Handelt in Ihrem Interesse | ✓ | ✗ |
Kundenmeinungen
Nach dem Unfall wusste ich gar nicht, was ich tun soll. Herr Seyer hat alles übernommen – das Gutachten war in 24 Stunden fertig und die Versicherung hat den vollen Betrag ohne Abzüge gezahlt.
Sehr professionell und schnell. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte zunächst kürzen – dank des unabhängigen Gutachtens habe ich am Ende 2.800 € mehr bekommen als angeboten.
Absolut empfehlenswert. Kam direkt zu mir, hat alles dokumentiert und sogar den Anwalt empfohlen. Kostet mich nichts – dafür lief alles komplikationslos durch.
Binnen 20 Minuten war Herr Seyer vor Ort. Er hat nicht nur den Schaden aufgenommen, sondern mich auch über meine Rechte informiert. Die Abwicklung lief danach reibungslos.
Ich hatte Totalschaden und wusste nicht, was mir zusteht. Dank des Gutachtens von Herrn Seyer habe ich den vollen Wiederbeschaffungswert erhalten – ohne Diskussion mit der Versicherung.
Sehr kompetent und menschlich. Herr Seyer hat sich Zeit genommen, alles zu erklären. Das Gutachten war wasserdicht – die Versicherung hat keine Einwände gehabt.
Wir sind sofort für Sie da – kostenlos, unabhängig und direkt vor Ort.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten. Sie haben als Geschädigter keinen einzigen Euro selbst zu tragen.
Sollte im Rahmen der Schadensregulierung oder einer rechtlichen Prüfung wider Erwarten eine Mithaftung oder Teilschuld festgestellt werden, kann ein anteiliger Eigenkostenbeitrag für das Gutachten anfallen. Die Höhe ist abhängig von den Gutachterkosten und der Höhe der Teilschuld. Wir klären Sie darüber bei der Begutachtung transparent auf.
Egal welche Gutachten-Art und welcher Fahrzeugtyp – ein professionelles Kfz-Gutachten dokumentiert in der Regel folgende Punkte:
Jedes Gutachten ist detailliert, strukturiert, gut verständlich und enthält aussagekräftiges Bildmaterial. Es ist gerichtsfest und wird auf Wunsch direkt an Versicherung oder Anwalt weitergeleitet.
Im Rahmen eines Kostenvoranschlags der Werkstatt werden lediglich die Reparaturkosten geschätzt. Ein unabhängiges Kfz-Gutachten geht deutlich weiter: Es ermittelt auch Wertminderungen, den Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall und alle weiteren Schadenspositionen.
Nach einem unverschuldeten Unfall stellen Sie mit einem unabhängigen Gutachter sicher, dass Ihr vollständiger Schadenersatzanspruch festgestellt wird – über die Reparaturkosten hinaus. Und das Gutachten ist gerichtsfest.
Als unverschuldet Geschädigter können Sie alle im Gutachten aufgeführten Schadenpositionen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einfordern – erstattet werden die Netto-Reparaturkosten.
Daneben werden auch Gutachterkosten und Anwaltskosten geltend gemacht. Sie erhalten das Geld ohne Auflagen – sind also nicht verpflichtet, das Fahrzeug für die berechneten Kosten reparieren zu lassen.
Ein seriöses, gerichtsfestes Kfz-Gutachten setzt die persönliche Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs voraus. Für ein Unfallgutachten muss der Sachverständige den Schaden sehen, gegebenenfalls vermessen und betasten können – das ist per Video-Call oder zugeschickten Fotos nicht möglich.
Aus diesem Grund kommen wir zu Ihnen: nach Hause, ins Büro, in die Werkstatt oder direkt zum Unfallort – flexibel in Berlin, Brandenburg und Umgebung.
Bei ungeklärter Schuldfrage sollte diese erst geklärt werden, bevor Sie einen Gutachter beauftragen. Denn wird im Zuge der Regulierung, durch Versicherungen oder im gerichtlichen Verfahren eine Haftungsquote festgestellt, können Gutachterkosten nur anteilig erstattet werden.
Wie hoch diese sind, richtet sich nach dem Grad der (Teil-)Schuld.
Bei einer Teilschuld lohnt es sich trotzdem, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, da die gegnerische Versicherung versucht den tatsächlichen Schaden tiefer anzusetzen. Der investierte Eigenanteil rechnet sich in den meisten Fällen.
Wir beraten Sie dazu in jedem Fall transparent bei der Begutachtung.
In vielen klaren Haftpflichtfällen ist ein Anwalt nicht zwingend erforderlich.
Wenn die gegnerische Versicherung jedoch kürzt, verzögert oder die Haftung bestreitet, kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten.
Gerade einen Unfall gehabt? Alle Schritte im Überblick – was vor Ort zu tun ist, welche Fristen gelten und wie Sie Ihre Ansprüche richtig sichern.
zum Artikel »Kostenloser Service · Vermittlung Partnerkanzlei
Der Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung konsequent durchsetzt? Wir vermitteln Ihnen gerne einen Kontakt zu einer unserer Partner-Kanzleien. Schnell & unkompliziert.
Unsere Leistungen
Von Unfallgutachten bis Oldtimer – wir bewerten präzise, was zählt.
Über mich
In Zusammenarbeit mit dem ADAC arbeite ich seit über 15 Jahren in der Schadensregulierung und helfe meinen Kunden bei der Abwicklung von Versicherungsfällen.
Mit meiner Erfahrung in der Automobil- und Freizeitbranche verfüge ich über ein tiefes Verständnis für Fahrzeuge – egal ob Motorrad, Sportwagen oder PKW.
Mein Ziel ist es, Ihnen eine umfassende und verlässliche Einschätzung zu bieten, die Ihnen dabei hilft, die richtigen Entscheidungen im Umgang mit Ihrem Fahrzeug zu treffen.
Meine Zertifizierungen
Die gegnerische Versicherung schickt Ihren eigenen Gutachter – der arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie. Wir setzen Ihre vollen Ansprüche durch.
Kostenlose Ersteinschätzung. Termin innerhalb von 24 Stunden.
Keine Kosten für Geschädigte.