Ein Sachverständigenverfahren bietet eine wichtige Möglichkeit, Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften bei Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe außergerichtlich zu klären. Gerade für Werkstätten ist es essenziell, den Ablauf und die Rahmenbedingungen eines solchen Verfahrens zu kennen, um Kunden optimal zu unterstützen.
Rechte der Versicherungsnehmer
Versicherungsnehmer haben das Recht, die Schadenshöhe durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen feststellen zu lassen. Dies wird häufig notwendig, wenn Uneinigkeit über die Schadensbewertung besteht. In solchen Fällen kann das Sachverständigenverfahren eingeleitet werden, um eine außergerichtliche Lösung zu finden.
Ablauf des Sachverständigenverfahrens
Wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherung nicht auf die Schadenshöhe einigen können, informiert eine Partei die Gegenseite schriftlich und fordert sie auf, ebenfalls einen Sachverständigen zu benennen. Dafür bleibt der Gegenseite eine Frist von zwei Wochen. Verstreicht diese Frist, kann das zuständige Amtsgericht auf Antrag einen Sachverständigen benennen.
Im nächsten Schritt einigen sich die beiden Sachverständigen auf einen neutralen Obmann. Sollte auch hier keine Einigung erzielt werden, bestimmt das Amtsgericht den Obmann. Dieser trifft im Streitfall eine verbindliche Entscheidung. Werkstätten sollten sich darauf einstellen, dass der Versicherer keinen Sachverständigen aus dem Kreis seiner eigenen Mitarbeiter benennen darf, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
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