Nach einem Unfall stellen sich viele Geschädigte die gleiche Frage: Lohnt sich ein Gutachter, oder reicht ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt? Die Antwort hängt von der sogenannten Bagatellgrenze ab. Was dahinter steckt, wo sie aktuell liegt und warum Sie im Zweifelsfall immer einen unabhängigen Gutachter einschalten sollten, erfahren Sie hier.
Was ist ein Bagatellschaden?
Als Bagatellschaden gilt ein oberflächlicher, geringfügiger Lack- oder Blechschaden, der alle drei folgenden Kriterien erfüllt:
- keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit verursacht
- keine technischen Funktionen des Fahrzeugs beeinträchtigt
- für einen Laien auf den ersten Blick eindeutig als geringfügig erkennbar ist
Typisches Beispiel: ein kleiner Kratzer im Lack ohne Delle, entstanden beim Rangieren. Keine Wertminderung, kein struktureller Schaden, rein optisch.
Was kein Bagatellschaden ist, auch wenn es so aussieht: Blechschäden, Dellen, Stoßstangenschäden und alle Schäden, die möglicherweise Sensoren, Karosseriestruktur oder Sicherheitssysteme betreffen (Einparkhilfe, Kamera, Knautschzone). Diese können nach außen harmlos wirken, intern aber erhebliche Folgekosten verursachen.