Ein unvorhergesehener Schaden am Fahrzeug kann nicht nur Ihren Alltag erheblich beeinträchtigen, sondern auch finanzielle Fragen aufwerfen. Was machen Sie, wenn Ihr Auto beispielsweise nach einem unverschuldeten Unfall oder wegen eines Werkstattaufenthalts nicht genutzt werden kann?
In solchen Fällen steht Ihnen oft eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Dieser finanzielle Ausgleich soll die Einschränkungen abfedern, die Ihnen durch den Verlust Ihrer Mobilität entstehen. Doch was ist ein Nutzungsausfall, wer hat Anspruch auf eine Entschädigung und wie können Sie diese berechnen?
In diesem Artikel bekommen Sie Antworten auf diese Fragen, von den Voraussetzungen bis hin zu nützlichen Tipps, wie Sie Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen können.
Sie sollten immer einen unabhängigen Gutachter beauftragen, um sicherzustellen, dass die gegnerische Versicherung nicht zu Ihren Lasten Kürzungen vornimmt.
Was gilt als Nutzungsausfall?
Ein Nutzungsausfall entsteht, wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall oder Schaden nicht nutzen können, weil Sie es beispielsweise zur Reparatur in die Werkstatt bringen mussten. In diesem Fall können Sie einen Nutzungsausfall bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung beantragen und eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
Dieser Anspruch dient dazu, den entgangenen Nutzungsvorteil Ihres Wagens finanziell auszugleichen, wenn kein Ersatzfahrzeug bereitgestellt wird und Sie beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel nutzen müssen, um für Beruf, Familie oder Freizeit mobil zu sein. Einen Nutzungsausfall können Sie auch dann geltend machen, wenn Ihr Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und Sie sich ein Ersatzfahrzeug anschaffen müssen.
Wer hat Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung?
Als Anspruchsteller haben Sie nicht immer automatisch ein Anrecht auf eine Nutzungsausfallentschädigung für Ihr Auto. Sie müssen einige Voraussetzungen beachten:
- Der Unfallschaden wurde durch einen Dritten verursacht und Sie haben keine Teilschuld
- Das Auto ist aufgrund der Beschädigung nicht nutzbar bzw. nicht verkehrssicher
- Sie müssen nachweisen, dass Sie auf das Fahrzeug angewiesen sind und es nutzen würden, wenn es keinen Schaden hätte, z.B. für die Fahrt zur Arbeit oder den Transport der Kinder (Nutzungswille)
- Sollte das Fahrzeug nicht von Ihnen selbst genutzt werden können (z.B. gebrochenes Bein, Führerscheinentzug), muss es für ein Familienmitglied wie Ihren Partner oder Ihr volljähriges Kind unverzichtbar sein (Nutzungsmöglichkeit)
Freizeitfahrzeuge wie Quads oder Wohnmobile sind hingegen meist von einer Nutzungsausfallentschädigung ausgeschlossen, da im Alltag normalerweise auf diese Fahrzeuge verzichtet werden kann. Ein Anspruch besteht nur, wenn Sie beispielsweise kein Auto besitzen und alles mit dem Quad erledigen. Bei Wohnmobilen müssen Sie eine gebuchte Urlaubsreise nachweisen oder den Fakt, dass Sie dieses Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen.
Auch wenn Sie einen Zweitwagen besitzen, erhalten Sie in der Regel keine Entschädigung. Es sei denn, Sie können dieses Fahrzeug nicht im gleichen Umfang nutzen, weil der Partner damit zur Arbeit fährt oder es sich beispielsweise um einen Zweisitzer handelt, der für eine Familie nicht praktikabel ist.