Ratgeber · Unfallgutachten

Nutzungsausfall beim Auto:
Entschädigung berechnen & Anspruch durchsetzen

Wann Sie eine Nutzungsausfallentschädigung bekommen, wie viel, und warum ein unabhängiger Gutachter den Unterschied macht.

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Ein unvorhergesehener Schaden am Fahrzeug kann nicht nur Ihren Alltag erheblich beeinträchtigen, sondern auch finanzielle Fragen aufwerfen. Was machen Sie, wenn Ihr Auto beispielsweise nach einem unverschuldeten Unfall oder wegen eines Werkstattaufenthalts nicht genutzt werden kann?

In solchen Fällen steht Ihnen oft eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Dieser finanzielle Ausgleich soll die Einschränkungen abfedern, die Ihnen durch den Verlust Ihrer Mobilität entstehen. Doch was ist ein Nutzungsausfall, wer hat Anspruch auf eine Entschädigung und wie können Sie diese berechnen?

In diesem Artikel bekommen Sie Antworten auf diese Fragen, von den Voraussetzungen bis hin zu nützlichen Tipps, wie Sie Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen können.

Sie sollten immer einen unabhängigen Gutachter beauftragen, um sicherzustellen, dass die gegnerische Versicherung nicht zu Ihren Lasten Kürzungen vornimmt.

André Seyer KFZ-Sachverständiger, Gutachter Seyer Berlin
André Seyer – KFZ-Sachverständiger

Was gilt als Nutzungsausfall?

Ein Nutzungsausfall entsteht, wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall oder Schaden nicht nutzen können, weil Sie es beispielsweise zur Reparatur in die Werkstatt bringen mussten. In diesem Fall können Sie einen Nutzungsausfall bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung beantragen und eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

Dieser Anspruch dient dazu, den entgangenen Nutzungsvorteil Ihres Wagens finanziell auszugleichen, wenn kein Ersatzfahrzeug bereitgestellt wird und Sie beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel nutzen müssen, um für Beruf, Familie oder Freizeit mobil zu sein. Einen Nutzungsausfall können Sie auch dann geltend machen, wenn Ihr Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und Sie sich ein Ersatzfahrzeug anschaffen müssen.

Wer hat Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung?

Als Anspruchsteller haben Sie nicht immer automatisch ein Anrecht auf eine Nutzungsausfallentschädigung für Ihr Auto. Sie müssen einige Voraussetzungen beachten:

  • Der Unfallschaden wurde durch einen Dritten verursacht und Sie haben keine Teilschuld
  • Das Auto ist aufgrund der Beschädigung nicht nutzbar bzw. nicht verkehrssicher
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie auf das Fahrzeug angewiesen sind und es nutzen würden, wenn es keinen Schaden hätte, z.B. für die Fahrt zur Arbeit oder den Transport der Kinder (Nutzungswille)
  • Sollte das Fahrzeug nicht von Ihnen selbst genutzt werden können (z.B. gebrochenes Bein, Führerscheinentzug), muss es für ein Familienmitglied wie Ihren Partner oder Ihr volljähriges Kind unverzichtbar sein (Nutzungsmöglichkeit)

Freizeitfahrzeuge wie Quads oder Wohnmobile sind hingegen meist von einer Nutzungsausfallentschädigung ausgeschlossen, da im Alltag normalerweise auf diese Fahrzeuge verzichtet werden kann. Ein Anspruch besteht nur, wenn Sie beispielsweise kein Auto besitzen und alles mit dem Quad erledigen. Bei Wohnmobilen müssen Sie eine gebuchte Urlaubsreise nachweisen oder den Fakt, dass Sie dieses Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen.

Auch wenn Sie einen Zweitwagen besitzen, erhalten Sie in der Regel keine Entschädigung. Es sei denn, Sie können dieses Fahrzeug nicht im gleichen Umfang nutzen, weil der Partner damit zur Arbeit fährt oder es sich beispielsweise um einen Zweisitzer handelt, der für eine Familie nicht praktikabel ist.

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Nutzungsausfall oder Leihwagen – was ist besser für mich?

Ein Ersatzwagen und die Nutzungsausfallentschädigung schließen sich in der Regel gegenseitig aus. Sie können also entweder Ihre Mobilität durch einen Leihwagen sicherstellen oder sich einen Geldbetrag als Ausfallentschädigung für Ihr Auto sichern. Sie können den Zeitraum jedoch aufteilen und für einen Teil einen Mietwagen nutzen und für den anderen den Nutzungsausfall einfordern.

Ein Leihwagen ist sinnvoll, wenn Sie während der Reparatur auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind, weil Sie zum Beispiel nicht mit dem ÖPNV zur Arbeit kommen.

Die Ausfallpauschale ist die bessere Wahl, wenn Sie sich den Mobilitätsverlust vergüten lassen wollen. Auch dann, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist und Sie keine zusätzlichen Kosten für den Leihwagen riskieren wollen. In diesem Fall bekämen Sie einfach weniger Geld, weil Ihnen die Nutzungsausfallentschädigung lediglich um Ihren Schuldanteil gekürzt wird.

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Wie lange wird ein Nutzungsausfall bezahlt?

Generell bekommen Sie eine Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist und Sie es nicht nutzen können. Dieser beträgt in der Regel 10 bis 14 Tage ab dem Unfallzeitpunkt. Deshalb sollten das Unfallgutachten und die Reparatur so schnell wie möglich durchgeführt werden.

Dauert die Reparatur länger als veranschlagt, verlangt die Haftpflichtversicherung der Gegenseite meist einen Reparaturablaufplan von Ihrer Werkstatt. Lassen Sie keine Reparatur durchführen, bekommen Sie auch kein Geld, da eine fiktive Abrechnung nicht möglich ist.

Nutzungsausfalltabellen: Wie viel Geld Sie bekommen

Grundlage für eine Nutzungsausfallentschädigung ist seit 1966 die sogenannte Schwacke-Liste, die laufend aktualisiert wird und inzwischen mehr als 35.000 Fahrzeugmodelle umfasst. Sie besteht aus 11 unterschiedlichen Gruppen (A bis L), denen die einzelnen Fahrzeuge anhand von Modell, Baujahr, Hubraum oder Fahrzeugausstattung zugeordnet werden.

Schwacke-Nutzungsausfall-Gruppen (Tagessätze)

GruppeTagessatzTypische Fahrzeuge
A23€Kleinstwagen (VW up!, Fiat 500)
B29€Kleinwagen (VW Polo, Opel Corsa)
C35€Kompaktklasse (VW Golf, Ford Focus)
D41€Mittelklasse (VW Passat, BMW 3er)
E50€Obere Mittelklasse (BMW 5er, Audi A6)
F59€Oberklasse / SUV-Mittelklasse
G70€Große SUV, Oberklasse
H85€Luxusklasse (Mercedes E-Klasse)
J105€Luxus-SUV, Sportwagen
K130€Hochpreisige Sportwagen
L175€Luxusfahrzeuge (Mercedes S-Klasse)

Sie müssen allerdings beachten, dass der Nutzungsausfall bei Autos, die älter als fünf Jahre sind, in der Regel um eine Gruppe herabgestuft wird. Bei Autos, die über 10 Jahre alt sind, sind es sogar zwei Stufen.

Tipp: In welche Gruppe Ihr Fahrzeug eingruppiert ist, erfahren Sie meist aus dem Sachverständigengutachten.

Nutzungsausfallentschädigung berechnen: So funktioniert's

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung variiert von Fahrzeug zu Fahrzeug. Der entscheidende Punkt ist das Fahrzeug selbst. Der Nutzungsausfall wird auf Basis der Schwacke-Liste berechnet. Weitere Faktoren:

  • Fahrzeugmodell und Ausstattung: Hochwertige Autos haben in der Regel höhere Tagessätze
  • Fahrzeugalter: Ältere Fahrzeuge erhalten meist eine geringere Entschädigung
  • Ausfalldauer: Die Entschädigung richtet sich nach der Anzahl der Tage ohne Fahrzeug

Rechenbeispiel: Sie wurden mit Ihrem Mercedes Benz A140 (3 Jahre alt) unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Das Fahrzeug ist an der Hinterachse beschädigt und muss für 10 Tage in die Werkstatt. Ihr Wagen ist in Gruppe C eingestuft. Tagessatz: 35€ × 10 Tage = 350€ Nutzungsausfallentschädigung.

Wäre Ihr Fahrzeug sieben Jahre alt, würde es nur noch in Gruppe B fallen: 29€ × 10 Tage = 290€.

So sichern Sie sich Ihre Nutzungsausfallentschädigung

Um Ihren Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung für Ihr Auto erfolgreich geltend zu machen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Halten Sie die Ausfalldauer und den Fahrzeugschaden mit Fotos detailliert fest
  • Ziehen Sie einen Gutachter hinzu, denn ein professionelles Gutachten ist oft die Basis, um Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen
  • Schreiben Sie der gegnerischen Versicherung einen Brief und verlangen Sie Ihre Ausfallentschädigung
  • Reichen Sie Nachweise wie das Gutachten und Ihre Reparaturrechnungen ein, um die Dauer des Nutzungsausfalls zu belegen
  • Stellt sich die Versicherung quer, kann Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung oder ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen

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Über den Autor

André Seyer – Ihr unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Berlin

In Zusammenarbeit mit dem ADAC arbeite ich seit über 15 Jahren in der Schadensregulierung und helfe meinen Kunden bei der Abwicklung von Versicherungsfällen.

Mit meiner Erfahrung in der Automobil- und Freizeitbranche verfüge ich über ein tiefes Verständnis für Fahrzeuge – egal ob Motorrad, Sportwagen oder PKW.

Mein Ziel ist es, Ihnen eine umfassende und verlässliche Einschätzung zu bieten, die Ihnen dabei hilft, die richtigen Entscheidungen im Umgang mit Ihrem Fahrzeug zu treffen.

André Seyer – KFZ-Sachverständiger Berlin

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