Ratgeber · Unfallgutachten

Auto Totalschaden:
Was zahlt die Versicherung?

Technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden – was Sie bekommen, welche Optionen Sie haben und warum ein unabhängiger Gutachter unverzichtbar ist.

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Nach einem Unfall ist Ihr Fahrzeug beschädigt und hat vielleicht sogar einen Totalschaden erlitten. Viele stehen dann vor der schwierigen Frage: reparieren, verkaufen oder verschrotten? Doch ab wann ist ein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden, was bekommen Sie von der Versicherung, und welche Möglichkeiten haben Sie? Ich helfe Ihnen, den Überblick zu behalten.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Man spricht grundsätzlich von einem Totalschaden, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist oder die Kosten für eine Reparatur deutlich über dem Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeuges liegen. Bei Letzterem ist somit primär der wirtschaftliche Aspekt entscheidend: Selbst, wenn eine Reparatur technisch möglich ist, kann sie aus finanzieller Sicht unvernünftig sein.

Man unterscheidet in der Regel zwei Arten von Totalschäden:

  • Technischer Totalschaden: Das Fahrzeug ist nicht mehr zu reparieren, zum Beispiel bei einem verzogenen Karosserierahmen nach einem schweren Unfall.
  • Wirtschaftlicher Totalschaden: Das Fahrzeug kann theoretisch noch repariert werden, allerdings ist eine Instandsetzung aufgrund der hohen Reparaturkosten unwirtschaftlich.

Ob ein Totalschaden vorliegt, kann ausschließlich ein sachverständiger Gutachter entscheiden. Dieser bewertet in seinem Unfallgutachten den Zustand des Fahrzeugs, schätzt die Reparaturkosten und legt den Wiederbeschaffungswert fest.

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Was zahlt die Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden am Auto?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet also, dass die Reparaturkosten des Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Was in diesem Fall die Versicherung zahlt, hängt allerdings vom Unfallhergang und der Art des Versicherungsschutzes ab. Dabei ist entscheidend, ob Sie Geschädigter oder Verursacher des Unfalls sind und ob Sie eine Voll- oder Teilkaskoversicherung besitzen.

Wirtschaftlicher Totalschaden nach unverschuldetem Unfall: Was steht mir zu?

Bei einem unverschuldeten Totalschaden sind Sie die geschädigte Partei. Daher übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten. Sie haben einerseits Anspruch auf Schadensersatz, der sich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ergibt. Andererseits stehen Ihnen weitere Leistungen zu, darunter:

  • Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt
  • Standgebühren, wenn das Fahrzeug in der Werkstatt verbleibt
  • Kosten für die Entsorgung bzw. Verschrottung
  • Nutzungsausfall oder ein Ersatzfahrzeug
  • Gebühren für die Abmeldung des Autos mit Totalschaden sowie für die Anmeldung des neuen Fahrzeugs
  • Kosten für einen frei wählbaren Gutachter
  • Rechtsanwaltskosten

Bei einem Autounfall mit einem Totalschaden als Folge ist es besonders ratsam, einen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen, da er den Wert des Fahrzeugs ermittelt und Ihnen dabei hilft, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Was zahlt die Vollkasko bei einem Totalschaden?

Bei einem selbst verschuldeten Unfall übernimmt nur die Vollkasko den Totalschaden, sprich die Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung. Ein weiterer Vorteil der Vollkasko bei einem Totalschaden: Sie greift auch bei einem technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden am Auto durch Vandalismus oder Fahrerflucht.

Haben Sie hingegen keine Kaskoversicherung abgeschlossen, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung lediglich die Schadensforderungen des Unfallgegners, während Sie selbst für die Reparatur- oder Neuanschaffungskosten aufkommen müssen. Zudem bedeutet ein wirtschaftlicher Totalschaden Ihres Kfz bei Eigenverschulden eine schlechtere Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse, was wiederum höhere Versicherungsbeiträge zur Folge haben kann.

Wirtschaftlicher Totalschaden durch äußere Einflüsse – was bekomme ich?

Hochwasser, Sturm, Wildunfälle und Hagelschäden können ebenfalls zu einem Totalschaden führen. In solchen Fällen zahlt die Kaskoversicherung, sofern diese Schäden in Ihrem Vertrag abgedeckt sind. Ohne eine Kaskoversicherung bleiben Sie jedoch auf den Kosten sitzen, selbst dann, wenn Sie den Schaden gar nicht zu verantworten haben.

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Worauf es bei der Erstattung nach einem Totalschaden ankommt

Die Höhe der Erstattung nach einem Totalschaden durch die Versicherung hängt in der Regel von drei wesentlichen Faktoren ab:

  • Restwert: Der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug trotz des Schadens im unreparierten Zustand noch erzielt, beispielsweise durch einen Verkauf an Verwerter oder einen Händler. Der Gutachter ermittelt diesen anhand von Faktoren wie der Nachfrage, Art der Beschädigung, Kilometerstand, Sonderausstattung oder auch einem gepflegten Scheckheft.
  • Wiederbeschaffungswert: Was ein gleichwertiges und gleichartiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt kosten würde. Die Sachverständigen orientieren sich dabei an Baujahr, Marke, Modell, Zustand und Ausstattung Ihres Autos vor dem Unfall.
  • Reparaturkosten: Liegen diese über dem Wiederbeschaffungswert, wird meist von einem wirtschaftlichen Totalschaden gesprochen. In solchen Fällen erstatten Versicherer in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

Anhand dieser drei Faktoren ermittelt der Gutachter im Rahmen der Schadenregulierung, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, den Unfallwagen zu reparieren.

Welchen Betrag die Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erstattet

Die Entschädigungssumme richtet sich danach, ob der Schaden vom Gutachter als technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wird. Bei einem technischen Totalschaden ist die Berechnung unkompliziert: In der Regel zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert und bietet eine kostenlose Entsorgung bei einem Verwerter an.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist dagegen komplexer. Dazu folgendes Rechenbeispiel:

  • Wiederbeschaffungswert: 10.000 Euro
  • Reparaturkosten: 11.000 Euro
  • Restwert: 2.000 Euro

In diesem Beispiel liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, da die Reparaturkosten (11.000 Euro) höher ausfallen als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert (8.000 Euro). Wenn Sie den Wagen nicht reparieren lassen, steht Ihnen als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls in diesem Beispiel Schadenersatz in Höhe von 8.000 Euro von der gegnerischen Versicherung zu.

Die 130%-Regel

Es gibt jedoch eine Alternative zum Schadenersatz: die 130%-Regel. Diese erlaubt es Ihnen, den Wagen trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren zu lassen, sofern die Reparaturkosten maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen, also in diesem Fall bis zu 13.000 Euro.

Diese Sonderregelung wird häufig genutzt, wenn das Auto einen hohen emotionalen Wert hat, etwa bei Oldtimern oder Fahrzeugen mit Erinnerungswert. Voraussetzung ist, dass die Reparatur fachgerecht erfolgt und auf einem Kfz-Gutachten basiert.

Die Kosten für diese Reparatur werden von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn der Autounfall und der Totalschaden unverschuldet waren. Allerdings sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nach der Reparatur mindestens sechs Monate weiter zu nutzen. Eine fiktive Abrechnung ist zudem nicht möglich. Das soll Missbrauch der Regel verhindern.

Weitere Optionen bei einem wirtschaftlichen Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht zwangsläufig das Ende für Ihr Fahrzeug. Je nach Zustand und persönlichen Präferenzen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:

Auto behalten und selbst reparieren

Sie können sich den Schadenersatz von der Versicherung auszahlen lassen und das Auto trotz wirtschaftlichem Totalschaden behalten und selbst reparieren. Diese Option lohnt sich vor allem, wenn Sie die Reparatur kostengünstig durchführen können, etwa mit gebrauchten Teilen oder Eigenleistung.

Weiterfahren trotz wirtschaftlichem Totalschaden

Ein Totalschaden bedeutet nicht immer, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist. Ist Ihr Fahrzeug technisch in Ordnung, können Sie das Auto trotz wirtschaftlichem Totalschaden weiterfahren. Finanziell macht dies jedoch oft wenig Sinn, da der Wertverlust des Fahrzeugs erheblich ist.

Verkauf eines Fahrzeuges mit wirtschaftlichem Totalschaden

Sie können ein Auto mit einem wirtschaftlichen Totalschaden auch verkaufen, zum Beispiel an Händler oder Verwerter. Hierbei sollten Sie den regulierten Schaden allerdings immer korrekt und ehrlich angeben. Das Schadengutachten über den Restwert dient Ihnen dabei als Verkaufsgrundlage und hilft, einen fairen Preis zu erzielen.

Verschrotten – Versicherung endet automatisch

Wenn Reparaturen oder der Verkauf keine Option sind, können Sie das Fahrzeug verschrotten lassen. Die Versicherung endet in diesem Fall automatisch, sobald das Auto abgemeldet ist.

Neuwagen verlangen

Haben Sie einen Totalschaden bei einem Neuwagen erlitten, der nicht älter als vier Wochen ist und den Sie weniger als 1.000 Kilometer gefahren haben, können Sie den vollen Kaufpreis von der Versicherung verlangen. Je nach Vollkaskoversicherung und Tarif ist bei einem eigenverschuldeten Unfall sogar bis zu zwei Jahre nach der Zulassung möglich.

Fazit

Ein wirtschaftlicher Totalschaden kann herausfordernd sein, doch mit den richtigen Entscheidungen bewältigen Sie die Situation optimal. Lassen Sie bei einem Totalschaden stets einen Gutachter den Schaden bewerten, um Ihre Ansprüche abzusichern.

Überlegen Sie sich zudem, ob eine Reparatur, ein Verkauf oder eine Verschrottung die beste Option für Sie ist, und denken Sie an die 130%-Regel, wenn Ihr Fahrzeug Ihnen besonders am Herzen liegt. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehe ich Ihnen als unabhängiger Kfz-Gutachter in Berlin und Brandenburg zur Seite.

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Über den Autor

André Seyer – Ihr unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Berlin

In Zusammenarbeit mit dem ADAC arbeite ich seit über 15 Jahren in der Schadensregulierung und helfe meinen Kunden bei der Abwicklung von Versicherungsfällen.

Mit meiner Erfahrung in der Automobil- und Freizeitbranche verfüge ich über ein tiefes Verständnis für Fahrzeuge – egal ob Motorrad, Sportwagen oder PKW.

Mein Ziel ist es, Ihnen eine umfassende und verlässliche Einschätzung zu bieten, die Ihnen dabei hilft, die richtigen Entscheidungen im Umgang mit Ihrem Fahrzeug zu treffen.

André Seyer – KFZ-Sachverständiger Berlin

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