Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, um Schadensersatz zu bekommen. Sie haben das Recht, sich die Schadenssumme nach Gutachten auszahlen zu lassen und frei zu entscheiden, was damit passiert. Dieses Vorgehen bietet echte Vorteile – hat aber auch ein paar Stolpersteine. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Auszahlung nach Gutachten abläuft, was die Versicherung zahlt und wann sich diese Variante wirklich lohnt.
Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich – ganz gleich, ob es sich um einen kleinen Parkrempler oder einen größeren Schaden handelt. Noch frustrierender wird es, wenn Sie unverschuldet betroffen sind. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Schadensersatz von der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Muss ich mein Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall reparieren lassen?
Nein. Als Unfallgeschädigter sind Sie nicht verpflichtet, das Fahrzeug reparieren zu lassen. Sie haben die Möglichkeit, den Schaden nach Gutachten abzurechnen und sich den Betrag von der gegnerischen Versicherung auszahlen zu lassen. Das ist besonders sinnvoll bei optischen Schäden wie Kratzern oder kleinen Beulen, die weder Sicherheit noch Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Sie können den Wagen nach der Auszahlung trotzdem reparieren lassen – dann eben mit dem Geld, das Sie erhalten haben.
Um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung vollständig durchsetzen zu können, sollten Sie in jedem Fall ein unabhängiges Gutachten anfertigen lassen. Die Versicherung hat ohne Werkstattrechnung keine Rechnungsgrundlage für die Auszahlung – und der Gutachter-Bericht hat im Streitfall auch vor Gericht Bestand. Die Bagatellgrenze von derzeit 750–1.000 € ist dabei schnell überschritten.
Bedenken Sie jedoch: Nicht reparierte Unfallschäden mindern den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs deutlich, sofern Sie anschließend keine Reparatur durchführen lassen. Das sollten Sie vor einer Entscheidung berücksichtigen.
Warum ein Gutachter für die Auszahlung unverzichtbar ist
Ein unabhängiges Kfz-Gutachten ist in vielen Fällen die entscheidende Grundlage für die Schadensregulierung – insbesondere wenn der Schaden umfangreich ist, ein möglicher Totalschaden vorliegt oder Streitigkeiten mit der Versicherung drohen. Wichtig zu wissen: Der von einem unabhängigen Gutachter ermittelte Schadensersatz übersteigt die Einschätzung der gegnerischen Versicherung häufig deutlich. Das ist nicht verwunderlich, da unabhängige Gutachter kein wirtschaftliches Interesse an Kürzungen haben und den Schaden so kalkulieren, wie er tatsächlich vorliegt.
Im Vergleich dazu bietet ein Kostenvoranschlag lediglich eine grobe Kalkulation der Reparaturkosten. Er ist zwar günstiger und für kleinere Schäden ausreichend, berücksichtigt aber weder Wertminderung noch Nutzungsausfall, Restwert oder verdeckte Schäden, die erst bei genauerer Untersuchung sichtbar werden. Ein Gutachten geht hier deutlich weiter: Es erfasst den Restwert, versteckte Mängel und den merkantilen Wertverlust. Als Unfallgeschädigter lohnt es sich daher immer, einen freien Gutachter zu beauftragen.
Entscheidend: Beauftragen Sie niemals den Gutachter der gegnerischen Versicherung. Deren Gutachter arbeitet im Interesse der Versicherung – sein Ziel ist es, die Schadenssumme möglichst gering zu halten. Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl, und davon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen.