Nach einem unverschuldeten Unfall stehen viele Versicherte vor der Frage, ob sie den Gutachter akzeptieren müssen, den die Versicherung entsendet. Diese Entscheidung ist tatsächlich so einfach, wie sie auf den ersten Blick erscheint: Nein. Zwar könnte es verlockend sein, den vorgeschlagenen Gutachter sofort zu akzeptieren, doch es gibt einige wichtige Aspekte zu bedenken.
Gegnerische Versicherung schickt Gutachter
Nach einem unverschuldeten Autounfall stehen Betroffene häufig vor einer wichtigen Entscheidung: Müssen sie den Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung schicken möchte? Die Antwort ist klar: Nein, das müssen Sie nicht.
Auch wenn der Gutachter direkt am nächsten Tag vor Ihrer Tür stehen könnte, sollten Sie den Besuch der Gegenseite aus finanziellem Eigeninteresse ablehnen. Der Grund: Die gegnerische Versicherung soll den Schaden regulieren, hat jedoch ein wirtschaftliches Interesse daran, die Schadensumme möglichst niedrig zu halten.
Ein Gutachter der Versicherung wird im Rahmen seines Ermessensspielraums nämlich versuchen, die Höhe des Schadenersatzes klein zu rechnen. Die Folge: In der Regel wird das Kfz-Gutachten zu niedrig kalkuliert. Ganz anders ist es bei einem unabhängigen Gutachter, der den Unfallschaden völlig objektiv beurteilen kann. Wichtig: Die Gegenseite darf Ihnen auch keinen angeblich „unabhängigen" Gutachter vorschreiben.
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