Ratgeber · Unfallgutachten

Die Rolle des Versicherungsgutachters
im Schadensfall

Wann kommt der Gutachter der Versicherung, was darf er – und welche Rechte haben Sie? Ein klarer Überblick vom unabhängigen KFZ-Sachverständigen.

Jetzt kostenloses Gutachten anfragen
4,9 ★
Google-Bewertung
2.500+
Gutachten erstellt
20+
Städte Einsatzgebiet
24h
Gutachten eingereicht

Nach einem Verkehrsunfall oder einem unverschuldeten Schaden am Fahrzeug stehen viele Betroffene vor der Frage, wie der Schaden korrekt bewertet wird. In der Regel wird ein Kfz-Gutachter der Versicherung bei Ihnen vorbeikommen, um den Schaden zu beurteilen. Doch welche Aufgaben übernimmt dieser Gutachter genau, wann wird er aktiv, und welche Rechte haben Sie, wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind?

Wann ein Kfz-Gutachter einer Versicherung aktiv wird

Ein Versicherungsgutachter wird immer dann tätig, wenn ein Schaden an einem Fahrzeug gemeldet wird, der durch die Versicherung reguliert werden soll. Das ist insbesondere bei Kaskoschäden (Teil- und Vollkasko) oder Haftpflichtfällen der Fall. Folgende zwei Fälle lassen sich dabei unterscheiden:

  • Eigene Schadenmeldung: Wenn Sie bei Ihrer Versicherung einen Unfallschaden melden, entscheidet diese, ob ein Gutachter erforderlich ist. Bei kleineren Schäden reicht oft eine Werkstattrechnung aus. Bei größeren oder strittigen Schäden übt die Versicherung in der Regel ihr Weisungsrecht aus und schickt einen eigenen Gutachter.
  • Unfallgegner ist bei einer Versicherung versichert: Die Versicherung des Unfallgegners wird versuchen, einen eigenen Gutachter zu schicken, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu bewerten. Dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, was häufig dazu führt, dass das Gutachten aus Sicht der Versicherung günstiger ausfällt. Deshalb sollten Sie besser einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen.

Termin beim Gutachter Seyer vereinbaren

Jetzt anrufen WhatsApp

Was macht ein Kfz-Gutachter?

Ein Gutachter übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben, die entscheidend für die Schadensbewertung und die anschließende Schadensregulierung sind. Sein Gutachten dient als Grundlage für die Berechnung der Entschädigung, die Ihnen zusteht:

  • Schadenaufnahme und Dokumentation: Der Gutachter untersucht das Fahrzeug und dokumentiert alle sichtbaren und verdeckten Schäden. Er macht Fotos, erstellt Skizzen des Unfallhergangs und fertigt eine detaillierte Schadenserfassung an.
  • Bewertung der Reparaturkosten: Er erstellt eine detaillierte Kostenübersicht für die Reparatur des Fahrzeugs – inklusive Material- und Arbeitskosten sowie verdeckter Schäden.
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts: Bei einem Totalschaden ermittelt der Gutachter den Betrag, den Sie benötigen, um ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben.
  • Berechnung des Restwerts: Sollte das Fahrzeug trotz Schaden noch einen Verkaufspreis erzielen können, wird der Restwert ermittelt – er bestimmt mit, wie hoch der Schadensersatz ausfällt.

Während der Gutachter der Versicherung formal neutral erscheint, wird er durch die Weisungsbefugnis tendenziell im Interesse der Versicherung arbeiten. Als Geschädigter sollten Sie daher den Kfz-Gutachter der Versicherung ablehnen und einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen.

Jetzt unabhängigen Gutachter beauftragen

Anfrage stellen 01579 2523955

Kann ich das Gutachten der Versicherung anfechten?

Wenn Sie der Meinung sind, dass das Gutachten zu niedrig angesetzt wurde oder fehlerhaft ist, können Sie es anfechten. Da die Gutachter einer Versicherung typischerweise im Interesse ihres Auftraggebers arbeiten, bemängeln viele Geschädigte, dass der Schaden geringer eingeschätzt wird, als er tatsächlich ist.

Widersprechen Sie dem Gutachten schriftlich und legen Sie Ihre Einwände präzise dar. Als Geschädigter sollten Sie immer einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen, bevor der Schaden reguliert wird. Dieser erstellt ein neutrales Schadengutachten, das als Grundlage für eine Neuberechnung dienen kann.

Kommt es zu einer Unstimmigkeit bei der Schadensregulierung, können Sie außerdem ein Sachverständigenverfahren einleiten. Dabei wird ein unabhängiger Dritter hinzugezogen, um den Fall außergerichtlich zu klären. Ein Gegengutachten auf eigene Kosten zu erstellen macht hingegen wenig Sinn, solange kein konkreter Widerspruch formuliert ist.

Kann ich einen eigenen Gutachter bestellen?

Wenn Sie Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls sind, haben Sie grundsätzlich das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Bei einem Haftpflichtschaden übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten für den von Ihnen beauftragten Gutachter – sofern der Schaden die Bagatellgrenze von 750 Euro übersteigt.

Ein unabhängiger Gutachter bietet den Vorteil, dass er den Schaden neutral einschätzt und eine realistische Schadenssumme ermittelt. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Zweifel bestehen, ob der Gutachter der gegnerischen Versicherung den Schaden zu Ihren Ungunsten bewertet.

Anders verhält es sich bei Kaskoschäden: Hier reguliert Ihre eigene Versicherung den Schaden. In solchen Fällen ist die Beauftragung eines eigenen Gutachters meist nicht ratsam, da die Kosten dafür in der Regel nicht übernommen werden und die Versicherung selbst einen Sachverständigen entsendet.

Unverschuldeten Unfall gehabt?

Beauftragen Sie jetzt einen unabhängigen Gutachter – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Was Sie tun können, wenn das Gutachten zu niedrig ansetzt

Es kann vorkommen, dass ein Gutachten zu niedrig angesetzt wird und nicht den tatsächlichen Wert des Schadens widerspiegelt. Das passiert vor allem dann, wenn der Gutachter der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde. In solchen Fällen können Sie verschiedene Schritte unternehmen:

Haben Sie das Gefühl, dass das Gutachten fehlerhaft oder zu niedrig ist, beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter – bevor der Schaden reguliert wird. Wichtig: Haben Sie dem Gutachten der gegnerischen Seite nicht widersprochen, gilt dies als stillschweigende Zustimmung.

Legen Sie schriftlich Einspruch bei der Versicherung ein, erläutern Sie Ihre Einwände präzise und legen Sie zusätzliche Beweise vor. In vielen Fällen lässt sich durch Verhandlungen eine Einigung erzielen. Sollte die Versicherung dennoch nicht einlenken, kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Versicherung zahlt nach Gutachten nicht – was zu tun ist

Wenn die Versicherung trotz eines gutachterlich ermittelten Schadens nicht zahlt oder kürzt, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können:

  • Ablehnungsgründe erfragen: Bitten Sie die Versicherung um eine detaillierte Begründung, warum sie das Gutachten nicht anerkennt. Das verschafft Klarheit über die nächsten Schritte.
  • Sachverständigenverfahren einleiten: Wenn die Versicherung Zahlungen zurückhält oder kürzt, können Sie mit einem Sachverständigenverfahren dagegen vorgehen.
  • Rechtsbeistand hinzuziehen: Scheitern alle Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung, kann ein Anwalt für Versicherungsrecht helfen, die Forderungen vor Gericht durchzusetzen. Die Kosten können im Haftpflichtfall von der gegnerischen Versicherung oder durch eine Rechtsschutzversicherung getragen werden.

Fazit

Der Kfz-Gutachter der Versicherung spielt eine wichtige Rolle bei der Schadensbewertung, handelt jedoch durch die Weisungsbefugnis potenziell im Interesse seiner Auftraggeberin. Das kann dazu führen, dass der Schaden nicht immer objektiv und gerecht bewertet wird.

Um sicherzustellen, dass Sie eine faire Entschädigung erhalten, empfiehlt es sich, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Dieser bewertet den Schaden neutral und vermeidet potenzielle Interessenkonflikte. Sollten auch nach einem unabhängigen Gutachten noch Unstimmigkeiten bestehen, ist es wichtig, rechtzeitig Einspruch zu erheben und auf eine sachliche Schadensregulierung zu bestehen.

Versicherungsgutachter zu niedrig? Wir helfen.

Kurz anrufen oder schreiben – wir schätzen Ihren Fall kostenlos ein.
Termin innerhalb von 24 Stunden. Kein Aufwand für Sie.

Über den Autor

André Seyer – Ihr unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Berlin

In Zusammenarbeit mit dem ADAC arbeite ich seit über 15 Jahren in der Schadensregulierung und helfe meinen Kunden bei der Abwicklung von Versicherungsfällen.

Mit meiner Erfahrung in der Automobil- und Freizeitbranche verfüge ich über ein tiefes Verständnis für Fahrzeuge – egal ob Motorrad, Sportwagen oder PKW.

Mein Ziel ist es, Ihnen eine umfassende und verlässliche Einschätzung zu bieten, die Ihnen dabei hilft, die richtigen Entscheidungen im Umgang mit Ihrem Fahrzeug zu treffen.

André Seyer – KFZ-Sachverständiger Berlin

Meine Zertifizierungen

TÜV Rheinland zertifiziert
TÜV Rheinland
zertifiziert
VKS Mitglied
Mitglied im
VKS e.V.
Caravaning Gutachter Fachverband
Caravaning Gutachter
Fachverband · ADAC

Warum ein unabhängiger Gutachter?

Die gegnerische Versicherung schickt Ihren eigenen Gutachter – der arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie. Wir setzen Ihre vollen Ansprüche durch.

Telefon
01579 2523955
E-Mail
andre@gutachter-seyer.de
Einsatzgebiet
Berlin & Brandenburg
Erreichbarkeit Service-Center
24/7 erreichbar – auch am Wochenende
Terminvergabe
Mo–So 07–23 Uhr
Schreiben Sie uns

Sichern Sie Ihre Ansprüche – nicht die der Versicherung.

Kostenlose Ersteinschätzung. Termin innerhalb von 24 Stunden.
Keine Kosten für Geschädigte.