Nach einem Verkehrsunfall oder einem unverschuldeten Schaden am Fahrzeug stehen viele Betroffene vor der Frage, wie der Schaden korrekt bewertet wird. In der Regel wird ein Kfz-Gutachter der Versicherung bei Ihnen vorbeikommen, um den Schaden zu beurteilen. Doch welche Aufgaben übernimmt dieser Gutachter genau, wann wird er aktiv, und welche Rechte haben Sie, wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind?
Wann ein Kfz-Gutachter einer Versicherung aktiv wird
Ein Versicherungsgutachter wird immer dann tätig, wenn ein Schaden an einem Fahrzeug gemeldet wird, der durch die Versicherung reguliert werden soll. Das ist insbesondere bei Kaskoschäden (Teil- und Vollkasko) oder Haftpflichtfällen der Fall. Folgende zwei Fälle lassen sich dabei unterscheiden:
- Eigene Schadenmeldung: Wenn Sie bei Ihrer Versicherung einen Unfallschaden melden, entscheidet diese, ob ein Gutachter erforderlich ist. Bei kleineren Schäden reicht oft eine Werkstattrechnung aus. Bei größeren oder strittigen Schäden übt die Versicherung in der Regel ihr Weisungsrecht aus und schickt einen eigenen Gutachter.
- Unfallgegner ist bei einer Versicherung versichert: Die Versicherung des Unfallgegners wird versuchen, einen eigenen Gutachter zu schicken, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu bewerten. Dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, was häufig dazu führt, dass das Gutachten aus Sicht der Versicherung günstiger ausfällt. Deshalb sollten Sie besser einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen.